Das Wichtigste in Kürze
- Krankengeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen
- War Krankengeld dein einziges Einkommen im ganzen Jahr, bleibt der Effekt in der Praxis meist ohne Wirkung, da es kein übriges Einkommen gibt, auf das der höhere Satz greifen könnte
- Ab mehr als 410 Euro Krankengeld im Jahr bist du zur Steuererklärung verpflichtet
- Auch Arbeitslosengeld, Elterngeld und Kurzarbeitergeld zählen zum Progressionsvorbehalt und addieren sich mit dem Krankengeld, wenn du mehrere dieser Leistungen im selben Jahr bezogen hast
- Als grobe Faustregel kann eine Rücklage von rund 10 bis 15 Prozent des erhaltenen Krankengeldes sinnvoll sein, die tatsächliche Nachzahlung kann aber deutlich abweichen
Nach einer längeren Krankheit kommt oft ein zweiter Schreck, wenn der Steuerbescheid ins Haus flattert. Krankengeld ist zwar steuerfrei, kann aber trotzdem zu einer spürbaren Nachzahlung führen. Der Grund dafür heißt Progressionsvorbehalt, und er wird gerne übersehen, solange man krankgeschrieben ist.
Hier erfährst du, wie der Mechanismus funktioniert, wann er dich in der Praxis überhaupt betrifft, welche anderen Leistungen mitzählen, und wie du dich vor einer bösen Überraschung schützt.
Warum ist Krankengeld steuerfrei und trotzdem eine Steuerfalle?
Krankengeld selbst wird nicht direkt versteuert. Über den sogenannten Progressionsvorbehalt fließt es aber trotzdem in die Berechnung deines persönlichen Steuersatzes ein. Das Finanzamt addiert dein steuerpflichtiges Einkommen und das Krankengeld gedanklich zusammen, ermittelt daraus einen höheren Steuersatz, und wendet diesen höheren Satz dann nur auf dein tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen an.
Ein Beispiel macht das greifbarer. Nehmen wir an, du hast in einem Jahr 9 Monate gearbeitet und dabei 24.000 Euro verdient, dazu kommen 3 Monate Krankengeld von insgesamt 5.000 Euro. Ohne Progressionsvorbehalt würdest du die 24.000 Euro mit deinem normalen Steuersatz versteuern. Das Finanzamt rechnet aber mit 29.000 Euro (24.000 plus 5.000 Euro), ermittelt dafür einen höheren Steuersatz, und wendet diesen dann auf die tatsächlichen 24.000 Euro an. Das Krankengeld von 5.000 Euro bleibt weiterhin steuerfrei, aber dein übriges Einkommen wird höher besteuert als ohne den Krankengeldbezug.
Wann der Progressionsvorbehalt in der Praxis gar keine Rolle spielt
Ein Punkt geht in vielen Ratgebern unter: Der Progressionsvorbehalt erhöht nur den Steuersatz auf dein übriges, tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen. Hast du im ganzen Jahr ausschließlich Krankengeld bezogen und sonst keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte gehabt, gibt es kein übriges Einkommen, auf das ein höherer Satz überhaupt angewendet werden könnte. In diesem Fall bleibt die Steuernachzahlung in der Praxis oft aus, selbst wenn formal ein höherer Steuersatz ermittelt wird. Relevant wird der Effekt vor allem dann, wenn du im selben Jahr sowohl gearbeitet als auch Krankengeld bezogen hast, wie im Beispiel oben.

Wie viel Krankengeld bekommst du überhaupt?
Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent deines Bruttogehalts, darf aber 90 Prozent deines Nettogehalts nicht übersteigen. Es greift ab dem Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und wird von deiner gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. 2026 liegt der Höchstbetrag bei 135,63 Euro pro Tag, berechnet auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat.
Musst du wegen Krankengeld eine Steuererklärung abgeben?
Ja, sobald du mehr als 410 Euro Krankengeld im Jahr erhalten hast, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Deine Krankenkasse stellt dir dafür automatisch eine Bescheinigung mit der Höhe deines bezogenen Krankengeldes aus, die du in der Steuererklärung angibst.
Andere Lohnersatzleistungen zählen mit
Krankengeld ist nicht die einzige Leistung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Auch Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld und Verletztengeld gehören dazu. Hast du in einem Jahr mehrere dieser Leistungen bezogen, etwa erst Krankengeld und später Arbeitslosengeld, addieren sich beide Beträge für die Berechnung des Progressionsvorbehalts. Der Effekt auf deinen Steuersatz kann dadurch stärker ausfallen, als wenn du nur eine einzelne Leistung im Blick hast.
Wie hoch fällt die Nachzahlung realistisch aus?
Eine pauschale Zahl gibt es hier nicht. Wie stark sich der Progressionsvorbehalt auswirkt, hängt von deiner Steuerklasse, deinem übrigen Einkommen im selben Jahr, Freibeträgen für Kinder, der Kirchensteuerpflicht und weiteren individuellen Faktoren ab.
Faustregel: Wer über einen längeren Zeitraum Krankengeld bezogen hat und daneben auch gearbeitet hat, kann grob 10 bis 15 Prozent des erhaltenen Betrags als Rücklage einplanen. Das ist ein Richtwert und keine verlässliche Berechnung für deinen individuellen Fall.
So vermeidest du eine böse Überraschung
- Bewahre die Bescheinigung deiner Krankenkasse über das erhaltene Krankengeld gut auf.
- Nutze einen Progressionsvorbehalt-Rechner, um dir schon vor der Steuererklärung eine grobe Vorstellung zu verschaffen.
- Lege dir während des Krankengeldbezugs eine kleine finanzielle Rücklage zurück, statt das komplette Krankengeld direkt zu verplanen.
- Bei längeren oder komplizierteren Fällen, etwa mit mehreren Lohnersatzleistungen im selben Jahr, lohnt sich der Gang zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, um die tatsächliche Belastung im Vorfeld realistisch einzuschätzen.
Fazit
Krankengeld bleibt steuerfrei, der Progressionsvorbehalt kann aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen spürbar anheben, sofern du im selben Jahr noch andere steuerpflichtige Einkünfte hattest. War Krankengeld dagegen dein einziges Einkommen im Jahr, bleibt der Effekt meist folgenlos. Wie hoch die Nachzahlung am Ende ausfällt, lässt sich nur individuell berechnen, eine kleine Rücklage und ein Blick in einen Progressionsvorbehalt-Rechner nehmen der Sache aber viel von ihrem Schrecken.
Häufige Fragen zu Krankengeld und Steuernachzahlung
Muss ich Krankengeld in der Steuererklärung angeben?
Ja, sobald du mehr als 410 Euro Krankengeld im Jahr erhalten hast, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Wird Krankengeld selbst versteuert?
Nein, Krankengeld bleibt steuerfrei. Über den Progressionsvorbehalt kann es aber den Steuersatz für dein übriges Einkommen erhöhen.
Zahle ich auch Nachsteuern, wenn ich nur Krankengeld und sonst nichts verdient habe?
In der Praxis meist nicht, da der höhere Steuersatz nur auf übriges steuerpflichtiges Einkommen wirkt. Ohne ein solches übriges Einkommen bleibt der Effekt in der Regel folgenlos.
Zählen auch Arbeitslosengeld oder Elterngeld zum Progressionsvorbehalt?
Ja, unter anderem Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld und Verletztengeld unterliegen ebenfalls dem Progressionsvorbehalt und addieren sich mit dem Krankengeld.
Wie hoch fällt eine Steuernachzahlung durchschnittlich aus?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, da Steuerklasse, Freibeträge und übriges Einkommen eine Rolle spielen. Als grober Richtwert kursiert eine Rücklage von 10 bis 15 Prozent des Krankengeldes, die individuelle Höhe kann aber abweichen.
Wie hoch ist Krankengeld 2026 maximal?
Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 135,63 Euro pro Tag.
