Das Wichtigste in Kürze
- Die Minijob-Grenze liegt seit 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat, nicht bei den oft kursierenden 600 Euro
- Die jährliche Verdienstgrenze beträgt 2026 entsprechend 7.236 Euro
- Ab 1. Januar 2027 steigt die Grenze weiter auf 633 Euro
- Minijobs sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, du kannst dich aber davon befreien lassen
- Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber, die sich früher befreien ließen, diesen Schritt einmalig widerrufen und wieder in die Rentenversicherung zurückkehren
600 Euro Minijob-Grenze, dieser runde Wert geistert seit einer Weile durch Foren und Suchanfragen. Tatsächlich ist die neue Grenze aber schon in Kraft, und sie liegt nicht bei 600, sondern bei 603 Euro. Dazu kommt gerade jetzt eine Neuerung bei der Rentenversicherung, die für viele Minijobber relevant sein dürfte.
Hier bekommst du den genauen Stand zur Verdienstgrenze, die Erklärung für die krumme Zahl, einen Ausblick auf die nächste Erhöhung 2027, und die Antwort auf die Frage, ob sich Rentenbeiträge im Minijob überhaupt lohnen.
Warum kursiert die Zahl 600 Euro?
Bevor die genaue Mindestlohnerhöhung für 2026 feststand, kursierten in vielen Berichten grobe Schätzungen, die auf runde 600 Euro abrundeten. Mit der endgültigen Festlegung des Mindestlohns wurde daraus eine feste, weniger runde Zahl: 603 Euro.

So wird die Minijob-Grenze berechnet
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt. Sie entspricht rechnerisch einer Arbeitszeit von 10 Wochenstunden zum jeweils gültigen Mindestlohn, hochgerechnet auf einen Monat. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze, ohne dass dafür ein gesondertes Gesetz nötig wäre. Weil die Grenze mitwächst, bleibt die mögliche Wochenstundenzahl bei Mindestlohn-Bezahlung dabei rechnerisch immer bei rund 10 Stunden.
Entwicklung der Minijob-Grenze im Überblick
| Zeitraum | Mindestlohn | Minijob-Grenze |
|---|---|---|
| Oktober 2022 – 2023 | 12,00 € | 520 € |
| 2024 | 12,41 € | 538 € |
| 2025 | 12,82 € | 556 € |
| 2026 | 13,90 € | 603 € |
| 2027 | 14,60 € | 633 € |
Arbeitgeber sollten bestehende Minijob-Verträge prüfen, wenn der vereinbarte Stundenlohn nahe am Mindestlohn liegt, damit die neue Grenze nicht versehentlich überschritten wird.
Rentenversicherungspflicht: mitzahlen oder befreien lassen?
Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Als Minijobber zahlst du dabei einen kleinen Eigenanteil, während der Großteil des Beitrags pauschal vom Arbeitgeber übernommen wird. Auf Antrag kannst du dich von dieser Pflicht befreien lassen und behältst dadurch etwas mehr Netto vom Verdienst, verzichtest im Gegenzug aber auf Rentenpunkte und auf Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente oder Reha-Maßnahmen, die nur mit eigenen Pflichtbeiträgen entstehen.
Wie viel das konkret bringt, lässt sich grob beziffern: Ein volles Jahr Minijob bei der 603-Euro-Grenze erhöht die spätere monatliche Rente nach aktuellem Stand um etwa 5 Euro. Das klingt nach wenig, kann aber über mehrere Jahre Minijob-Tätigkeit hinweg einen spürbaren Unterschied machen, und zählt zusätzlich für die Mindestversicherungszeiten, die du für einen Rentenanspruch überhaupt brauchst.
Neu seit Juli 2026: Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diesen Schritt seit dem 1. Juli 2026 einmalig widerrufen und wieder in die Rentenversicherung zurückkehren. Der Antrag läuft schriftlich oder elektronisch über den Arbeitgeber und wirkt nur für die Zukunft, eine erneute Befreiung ist danach ausgeschlossen.
Mehrere Minijobs oder ein Minijob neben der Hauptbeschäftigung
Übst du mehrere Minijobs gleichzeitig aus oder kombinierst du einen Minijob mit einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, wird es bei der Rentenversicherung etwas komplizierter. In solchen Fällen berechnet sich der Rentenversicherungsbeitrag nicht mehr nach dem pauschalen Minijob-Satz, sondern nach deinem tatsächlichen Arbeitsentgelt aus allen Beschäftigungen zusammen. Bevor du einen zweiten Minijob annimmst oder einen Minijob neben deinem Hauptjob planst, lohnt sich deshalb ein Blick auf die Gesamtsituation, statt nur die einzelne Verdienstgrenze im Blick zu haben.
Und der Übergangsbereich (Midijob)?
Midijob 2026: Der Übergangsbereich beginnt direkt oberhalb der neuen Minijob-Grenze bei 603,01 Euro. Die obere Grenze bleibt unverändert bei 2.000 Euro im Monat.
Fazit
603 statt 600 Euro, das ist der aktuelle Stand seit dem 1. Januar 2026, mit 633 Euro als nächster Stufe 2027. Wer schon dabei ist, sich mit den Zahlen zu beschäftigen, sollte gleich mitdenken, ob sich eine Rückkehr in die Rentenversicherungspflicht lohnt, denn seit Juli 2026 ist das erstmals wieder einmalig möglich.
Häufige Fragen zur Minijob-Grenze
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026 wirklich?
603 Euro im Monat, nicht die oft genannten 600 Euro.
Ab wann gilt die neue Grenze?
Seit dem 1. Januar 2026.
Wie hoch wird die Minijob-Grenze 2027?
Nach aktuellem Stand steigt sie zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro.
Muss ich im Minijob Rentenversicherung zahlen?
Grundsätzlich ja, du kannst dich aber auf Antrag davon befreien lassen, verzichtest dann aber auf Rentenpunkte und bestimmte Ansprüche.
Kann ich eine frühere Befreiung von der Rentenversicherung rückgängig machen?
Ja, seit dem 1. Juli 2026 einmalig, der Antrag läuft über deinen Arbeitgeber und wirkt nur für die Zukunft.
Warum ändert sich die Minijob-Grenze ständig?
Sie ist seit 2022 fest an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und passt sich automatisch jeder Mindestlohnerhöhung an.
