Das Wichtigste in Kürze
- Für die Ummeldung zählt nicht der Mietvertrag, sondern die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
- Diese kann jeder ausstellen, der dir Wohnraum überlässt: Vermieter, Eigentümer, Eltern, Partner oder Hauptmieter
- Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug erfolgen
- Wohnst du nur vorübergehend woanders, etwa als Student, entscheidet die voraussichtliche Aufenthaltsdauer, ob du dort einen Haupt- oder nur einen Nebenwohnsitz anmeldest
- Für einen Nebenwohnsitz verlangen viele Kommunen zusätzlich eine Zweitwohnsitzsteuer, oft zwischen 5 und 15 Prozent der Nettokaltmiete, manche Städte erlassen sie Studierenden
Du ziehst bei deinen Eltern, deiner Partnerin oder einem Freund ein, hast aber keinen eigenen Mietvertrag? Für die Anmeldung beim Bürgeramt ist das kein Problem, denn seit 2015 verlangt die Meldebehörde ohnehin kein Mietvertrag mehr.
Hier erfährst du, welches Dokument stattdessen zählt, wer es ausstellen kann, wann du überhaupt einen Hauptwohnsitz statt nur einen Nebenwohnsitz anmelden musst, und was du tust, wenn sich jemand weigert, dir diese Bestätigung zu geben.
Warum ein Mietvertrag gar nicht nötig ist
Seit der Reform des Bundesmeldegesetzes 2015 verlangen die Meldebehörden für die Wohnsitzanmeldung nicht mehr deinen Mietvertrag, sondern die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG. Dieses eine Formular reicht aus, egal ob du zur Miete wohnst, bei der Familie unterkommst oder bei deiner Partnerin einziehst.
Wer kann die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Als Wohnungsgeber gilt jeder, der dir Wohnraum überlässt, nicht nur der klassische Vermieter, also auch Eltern, wenn du bei ihnen einziehst, deine Partnerin oder dein Partner, in deren Wohnung du ziehst, oder der Hauptmieter, wenn du bei ihm zur Untermiete wohnst.
Das Formular ist bundesweit einheitlich und muss die vollständige Adresse der Wohnung, das genaue Einzugsdatum, Vor- und Nachnamen aller einziehenden Personen, auch Kinder, sowie Name, Anschrift und Unterschrift des Wohnungsgebers enthalten.

Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz? Das entscheidet die Aufenthaltsdauer
Gerade wenn du ohne eigenen Mietvertrag irgendwo einziehst, etwa als Student bei einer WG oder vorübergehend bei Bekannten, stellt sich zusätzlich die Frage, ob du dort deinen Hauptwohnsitz oder nur einen Nebenwohnsitz anmeldest. Als Hauptwohnung gilt die vorwiegend genutzte Wohnung, in steuerlicher Hinsicht also der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen. Weißt du von Anfang an, dass du länger als 6 Monate an einem Ort bleibst, meldest du ihn wie eine Hauptwohnung innerhalb von 2 Wochen an. Stellt sich das erst später heraus, musst du die Anmeldung spätestens nach Ablauf dieser 6 Monate nachholen.
Viele Städte und Gemeinden erheben für einen Nebenwohnsitz zusätzlich eine kommunale Zweitwohnsitzsteuer, meist zwischen 5 und 15 Prozent der Nettokaltmiete, je nach Kommune kann die Spanne aber auch deutlich weiter reichen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn du dort kostenlos wohnst, etwa bei den Eltern. Einige Städte erlassen Studierenden und Auszubildenden diese Steuer allerdings ganz oder teilweise, andere, darunter zum Beispiel Berlin, verlangen sie auch von ihnen. Es lohnt sich also, das vorab bei der jeweiligen Stadt zu prüfen.
So läuft die Anmeldung ohne eigenen Mietvertrag ab
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter, den Eltern, der Partnerin oder dem Hauptmieter ausfüllen und unterschreiben lassen
- Termin beim zuständigen Bürgeramt vereinbaren oder online einen Termin buchen
- Ausweis oder Reisepass, die ausgefüllte Bestätigung und gegebenenfalls die Geburtsurkunden mitziehender Kinder mitbringen
- Anmeldung spätestens 2 Wochen nach dem Einzug erledigen, bei einem Nebenwohnsitz gegebenenfalls innerhalb von 6 Monaten
Was tun, wenn der Wohnungsgeber sich weigert?
Wichtig: Vermieter und andere Wohnungsgeber sind gesetzlich zur Ausstellung der Bestätigung verpflichtet. Verweigern sie das, drohen ihnen selbst Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
Bekommst du die Bestätigung trotz Nachfrage nicht, wende dich an dein zuständiges Bürgeramt. Dort kennt man solche Fälle und kann dir sagen, welche weiteren Schritte in deiner konkreten Situation möglich sind.
Fazit
Ein fehlender eigener Mietvertrag ist bei der Wohnsitzanmeldung kein Hindernis. Entscheidend ist allein die Wohnungsgeberbestätigung, die auch Eltern, Partner oder Hauptmieter ausstellen können. Wichtig ist neben der Frist von 2 Wochen nach dem Einzug vor allem, ob du dort einen Haupt- oder nur einen Nebenwohnsitz anmeldest, denn davon hängt auch ab, ob eine Zweitwohnsitzsteuer auf dich zukommt.
Häufige Fragen zur Wohnsitzanmeldung ohne Mietvertrag
Brauche ich für die Ummeldung einen eigenen Mietvertrag?
Nein, seit 2015 reicht die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG, ein Mietvertrag wird von der Meldebehörde nicht verlangt.
Wer darf die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Vermieter, Eigentümer, Eltern, Lebenspartner oder der Hauptmieter, bei dem du zur Untermiete wohnst.
Wie lange habe ich Zeit für die Anmeldung?
Du musst dich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug ummelden, bei einem Nebenwohnsitz gegebenenfalls erst nach 6 Monaten, sobald klar ist, dass du länger bleibst.
Muss ich für einen Nebenwohnsitz Steuern zahlen?
In vielen Kommunen ja, in Form der Zweitwohnsitzsteuer, meist 5 bis 15 Prozent der Nettokaltmiete. Manche Städte erlassen sie Studierenden und Auszubildenden, andere nicht.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Es drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro, sowohl dir als auch dem Wohnungsgeber bei Verweigerung der Bestätigung.
